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Der Verein mit derzeit über zweihundert Mitgliedern wird ausschließlich durch freiwillige Spenden und Mitgliedsbeiträge unterhalten. Die einzigen Nutznießer sind die Vereinigung der Priester seit Jahren Wissenschaftler, dessen Stipendiums hilft den Priester Koordinator, bescheiden Wartung und Weiterbildung zum Beispiel zu helfen. Promotion an der Universität Freiburg.

Spender werden gebeten, eine Zahlung auf das Konto des Vereins unter Verwendung der IBAN-Nummer oder des QR-Codes unten zu leisten (pdfhier als Posteinzahlungsschein erhältlich).

 

IBAN: CH68 0900 0000 1739 2865 2
Association des Amis de la Mission Catholique Polonaise
CH. des Falaises 12
1723 Marly

 

QRcode

 

Aufgrund der Entscheidung der kantonalen Finanzbehörden hat der Verein der Freunde der PMK im Jahr 2006 den Status einer gemeinnützigen Organisation erlangt. Dies ist zweifellos die Anerkennung der Schweizer Behörden für die Rolle, die die polnische katholische Mission in der lokalen Gesellschaft spielt. Dies bedeutet, dass Zahlungen an den Verein sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen von der Einkommensteuer absetzbar sein können. Über den untenstehenden Link erhalten Sie detaillierte Informationen über die Möglichkeit von Steuerabzügen auf Bundesebene und in verschiedenen Kantonen als Stifter des Vereins.

 

Beitrittserklärung - docDocDownload79.50 KB

Allgemeine Regeln

In den letzten Jahren hat sich die Behandlung abzugsfähiger Zahlungen für gemeinnützige Organisationen erheblich verändert. Der Abzug von der Bundessteuer erhöhte sich auf 20% des Nettoeinkommens. Viele Kantone haben die Regeln für Abzüge vereinfacht, einige haben den kantonalen Steuerabzug mit einer Bundessteuer abgeglichen, so dass sich der Gesamtbetrag der möglichen Steuergutschriften deutlich erhöht hat. So können Sie einen Abzug erhalten.

Sie können den Spendenbetrag an eine in der Schweiz registrierte gemeinnützige Organisation von der Steuer abziehen. Die meisten Kantone bestimmen den Mindestbetrag, der bezahlt werden muss die Macht des Abzugs zu erhalten (zB. Oberhalb von 100 Franken pro Jahr) und den maximalen Abzugsbetrag (dh. Nicht mehr als 20% des Nettoeinkommens? Nach anderen Abzügen, aber vor Spenden). Diese Grenzen nach Kantonen sind in der folgenden Tabelle angegeben.

Es können nur freiwillige Einzahlungen abgezogen werden. Dies bedeutet, dass bei Verbänden die obligatorischen Mitgliedsbeiträge (dh unser Mitgliedsbeitrag von 50 Franken) nicht abgezogen werden können.

Zahlungen sind auf das Konto des Vereins (Nr. 17-392865-2) und nicht auf das Konto der Mission zu leisten. Die Mission ist eine Organisation, die den kirchlichen Behörden untersteht. Aus diesem Grund können Zahlungen auf ihr Konto nicht abgezogen werden.

Zahlungen müssen dokumentiert werden; Sie müssen die Zahlungsbestätigung aufbewahren, die am Ende des Jahres versandt wurde. Es ist nicht erforderlich, es der Steuererklärung beizufügen, aber manchmal fordert die Behörde zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Unterlagen an.

Aufsummierung

In der Situation, in der sich unsere Mission befindet, ist jeder bezahlte "Penny" für ihre Wartung sehr wichtig. Dank der Erlangung des Status eines Verbands öffentlicher Versorgungsunternehmen können wir zusätzlich den Steuerabzug in Anspruch nehmen, von dem wir hoffen, dass er ein zusätzlicher Anreiz ist, die Mission zu unterstützen.

Wir weisen darauf hin, dass die tatsächliche Höhe des Abzugs vom Gesamteinkommen abhängt, da die Kantone in der Schweiz sukzessive Steuersätze anwenden. Je höher das Einkommen, desto höher der Abzug. Der vom Finanzamt eingezogene Betrag kann zwischen einigen und sogar 35% des gezahlten Betrags variieren.

Bei Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Freiburg (Sitz des Vereins) kann die Geschäftsstelle die Bestätigung des gemeinnützigen Status der Organisation verlangen. Es ist nicht erforderlich, es der Steuererklärung beizufügen, es kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein. Die Nummer der Entscheidung, die dem Verein den Status einer gemeinnützigen Organisation verleiht, finden Sie unten auf der Bestätigungsseite. Wenn Sie nach Abgabe der Abzugserklärung eine Aufforderung erhalten, dem Finanzamt eine Kopie dieser Entscheidung vorzulegen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, und wir werden Ihnen die erforderliche Bestätigung zusenden.

 

KantonMaximalerAbzug
Podatek federalny 20% Auf das Nettoeinkommen.
Alle im Steuerjahr getätigten Spenden sollen mindestens 100 Franken betragen.
AG, BE, BS, FR, GL, NW, OW, SO, SZ, UR, VD, ZG, ZH  20% Auf das Nettoeinkommen.
Alle im Steuerjahr getätigten Spenden sollen mindestens 100 Franken betragen.
AR, TI 10% Auf das Nettoeinkommen.
Alle im Steuerjahr getätigten Spenden sollen mindestens 100 Franken betragen.
JU 10% Auf das Nettoeinkommen.
Abzüge über 100 Franken sind abzugsfähig.
AI 20% Auf das Nettoeinkommen.
Abzüge über 100 Franken sind abzugsfähig.
BL   Ohne Einschränkungen
GE, GR, VS 20% Auf das Nettoeinkommen.
Alle im Steuerjahr getätigten Spenden sollen mindestens 100 Franken betragen.
LU 20%

Auf das Nettoeinkommen.
Alle im Steuerjahr getätigten Spenden sollen mindestens 100 Franken betragen.
Nur Zahlungen an in der Kantonalliste aufgeführte Institutionen sind abzugsfähig.

NE 5% Auf das Nettoeinkommen.
Alle im Steuerjahr getätigten Spenden sollen mindestens 100 Franken betragen.
SG 20% Auf das Nettoeinkommen.
Abzüge über 500 Franken sind abzugsfähig.
SH 20%

Auf das Nettoeinkommen.
Alle im Steuerjahr getätigten Spenden sollen mindestens 200 Franken betragen.
Nur Zahlungen an in der Kantonsliste (oder www.steuern.sh.ch) aufgeführte Institute sind abzugsfähig

TG 20%

Auf das Nettoeinkommen.
Abzüge über 200 Franken, jedoch maximal 8000 Franken, sind abzugsfähig.